Hier finden Sie unser Büro

Gronemann Haus, Stammhaus Muhrenkamp Unser Stammhaus am Muhrenkamp

 

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar,

auch an Sonn- und Feiertagen:

 

+49 208 3 56 50


Anschrift

Gronemann Bestattungen
Muhrenkamp 31
45468 Mülheim an der Ruhr

Nähe katholisches Krankenhaus

 

Telefon
+49 208 3 56 50

 

E-Mail

info@gronemann-bestattungen.de

Wir sind für Sie da:

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

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Gronemann Bestattungen
Muhrenkamp 31
45468 Mülheim an der Ruhr

Nähe katholisches Krankenhaus

 

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info@gronemann-bestattungen.de

 

Kontaktieren Sie uns

- jederzeit, egal ob Tag oder Nacht!

Wir sind in schweren Zeiten gerne für Sie da und stehen Ihnen helfend zur Seite.

Auch wenn die Todesursache noch ungeklärt ist, z.B. wenn ein Mensch zu Hause plötzlich verstirbt: Sie haben immer die freie Wahl des Bestatters.

Es kann durchaus sein, dass die Kriminalpolizei erst einmal die Abholung des Verstorbenen durch einen Vertragsbestatter veranlasst, doch das hat keinerlei Einfluss auf ihre freie Bestatterwahl. Sie dürfen dennoch grundsätzlich den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen!

Und nachdem man uns beauftragt hat, kümmern wir uns gerne um alles Erforderliche und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Und auch wenn der Verstorbene im Ausland verstorben sein sollte, können wir alles Nötige veranlassen und uns um die notwendigen Formalitäten und die Überführung kümmern. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk, das die problemlose Durchführung alles Notwendigen ohne Umstände möglich macht.

 

Sie erreichen uns wirklich

rund um die Uhr.

Wir sind gerne jederzeit für Sie da und helfen Ihnen kompetent und fair in schweren Zeiten!


Wir kommen gerne zu Ihnen in Ihre vertraute Umgebung oder besprechen alles Erforderliche in unseren freundlichen Räumlichkeiten.

Sie erreichen uns jederzeit,

Tag & Nacht!

Dokumente für den Bestatter im Trauerfall:



Folgende Dokumente werden

im Trauerfall benötigt:

 

  • Das Familienbuch

falls kein Familienbuch vorhanden ist:

- eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag

- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- die Geburtsurkunde bei Ledigen

  • Personalausweis
  • Rentenanpassungsbescheid 
  • oder die Renten-Nummer bzw. die Werks-Renten-Nummer
  • Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
  • Krankenkassenscheckkarte
  • Originale vonVersicherungspolicen
  • Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen 
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
  • beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde und oder der Geburtsurkunde)
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