Impressum

Gronemann Bestattungen 

OHG

Inhaber: Stefan und Mirjam Helmus-Fohrmann
Muhrenkamp 31
45468 Mülheim an der Ruhr


Kontakt

Telefon: +49 208 3 56 50

Telefax: 0208 9928630

E-Mail: info@gronemann-bestattungen.de

 

Registereintrag

Handelsregister: A 10837

Umsatzsteueridentnummer: DE 275051558

 

Aufsichtsbehörde

Amtsgericht Duisburg

Handwerkskammer Düsseldorf

 

Datenschutzbestimmungen:

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung der von uns angebotenen Webseiten. Sie gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die wir lediglich durch einen Link verweisen. Bei der Nutzung unserer Webseiten bleiben Sie anonym, solange Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn dies für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen, insbesondere Formularangebote, erforderlich ist. Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese. Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse. Im Rahmen der Benachrichtigung unserer Kunden über Produktneuheiten, etc. senden wir Ihnen E-Mails nur zu, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. 

 

Wir sind für Sie da:

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

+49 208 3 56 50


Anschrift

Gronemann Bestattungen
Muhrenkamp 31
45468 Mülheim an der Ruhr

Nähe katholisches Krankenhaus

 

Telefon
+49 208 3 56 50

 

E-Mail
info@gronemann-bestattungen.de

 

Kontaktieren Sie uns

- jederzeit, egal ob Tag oder Nacht!

Wir sind in schweren Zeiten gerne für Sie da und stehen Ihnen helfend zur Seite.

Auch wenn die Todesursache noch ungeklärt ist, z.B. wenn ein Mensch zu Hause plötzlich verstirbt: Sie haben immer die freie Wahl des Bestatters.

Es kann durchaus sein, dass die Kriminalpolizei erst einmal die Abholung des Verstorbenen durch einen Vertragsbestatter veranlasst, doch das hat keinerlei Einfluss auf ihre freie Bestatterwahl. Sie dürfen dennoch grundsätzlich den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen!

Und nachdem man uns beauftragt hat, kümmern wir uns gerne um alles Erforderliche und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Und auch wenn der Verstorbene im Ausland verstorben sein sollte, können wir alles Nötige veranlassen und uns um die notwendigen Formalitäten und die Überführung kümmern. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk, das die problemlose Durchführung alles Notwendigen ohne Umstände möglich macht.

 

Sie erreichen uns wirklich

rund um die Uhr.

Wir sind gerne jederzeit für Sie da und helfen Ihnen kompetent und fair in schweren Zeiten!


Wir kommen gerne zu Ihnen in Ihre vertraute Umgebung oder besprechen alles Erforderliche in unseren freundlichen Räumlichkeiten.

Sie erreichen uns jederzeit,

Tag & Nacht!

Dokumente für den Bestatter im Trauerfall:



Folgende Dokumente werden

im Trauerfall benötigt:

 

  • Das Familienbuch

falls kein Familienbuch vorhanden ist:

- eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag

- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- die Geburtsurkunde bei Ledigen

  • Personalausweis
  • Rentenanpassungsbescheid 
  • oder die Renten-Nummer bzw. die Werks-Renten-Nummer
  • Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
  • Krankenkassenscheckkarte
  • Originale vonVersicherungspolicen
  • Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen 
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
  • beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde und oder der Geburtsurkunde)
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