Die Wahl der richtigen Bestattungs- und Grabart ist nicht immer leicht

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Bestattungs- und Grabarten.

Menschen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für bestimmte Varianten. Von der klassischen Erdbestattung auf dem Friedhof bis hin zur Naturbestattung gibt es heutzutage viele, auch sehr individuelle Möglichkeiten.

 

Bei einigen dieser Möglichkeiten ist es jedoch ratsam, bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu verfassen. Z.B. ist die Verstreuung der eigenen Asche auf dem Streufeld des Mülheimer Hauptfriedhofes nur dann erlaubt, wenn man diesen Wunsch zu Lebzeiten bereits handschriftlich selber verfasst hat. Zudem hilft eine solche Verfügung oder eine Bestattungsvorsorge den Angehörigen. Sie wissen dann nämlich, was der Verstorbene tatsächlich für sich gewollt hat. Und es hilft auch dem Verstorbenen - so kann er sicher sein, dass seine Wünsche auch genau so durchgeführt werden.

Bevor man sich für eine Bestattungsart und einen Beisetzungsort entschediet, gilt es einige wichtige Fragen zu kläen:

  • Soll der Verstorbene eingeäschert werden? 
  • Möchte man eine Grabstätte, die für Angehörige und Trauernde erreichbar ist?  
  • Bevorzugt man ein anonymes Grab? 
  • Über wie viele Jahre möchte man die Grabstätte aufsuchen können? 
  • Möchte man das Grab selber pflegen oder lieber eine Grabpflegefreie Variante? 
  • Liegt eine besondere Verbundenheit, zum Beispiel zur See oder zur Natur, vor? 
  • Wie ist das mit den entstehenden Kosten? 
  • Sollte man eine spezielle Verfügung für die eigene Bestattung verfassen? 

Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie und Ihre Familie richtigen Weg zu finden und behalten dabei auch immer die Kosten fest im Blick. 

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu Bestattungs- und Grabarten:

 

Erdbestattung

Feuerbestattung

Seebestattung

Anonyme Bestattung

Gronemann Bestattungen, Bestattungsbetrieb, Pietät Logo Gronemann Bestattungen

Wir sind für Sie da:

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

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45468 Mülheim an der Ruhr

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Kontaktieren Sie uns

- jederzeit, egal ob Tag oder Nacht!

Wir sind in schweren Zeiten gerne für Sie da und stehen Ihnen helfend zur Seite.

Auch wenn die Todesursache noch ungeklärt ist, z.B. wenn ein Mensch zu Hause plötzlich verstirbt: Sie haben immer die freie Wahl des Bestatters.

Es kann durchaus sein, dass die Kriminalpolizei erst einmal die Abholung des Verstorbenen durch einen Vertragsbestatter veranlasst, doch das hat keinerlei Einfluss auf ihre freie Bestatterwahl. Sie dürfen dennoch grundsätzlich den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen!

Und nachdem man uns beauftragt hat, kümmern wir uns gerne um alles Erforderliche und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Und auch wenn der Verstorbene im Ausland verstorben sein sollte, können wir alles Nötige veranlassen und uns um die notwendigen Formalitäten und die Überführung kümmern. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk, das die problemlose Durchführung alles Notwendigen ohne Umstände möglich macht.

 

Sie erreichen uns wirklich

rund um die Uhr.

Wir sind gerne jederzeit für Sie da und helfen Ihnen kompetent und fair in schweren Zeiten!


Wir kommen gerne zu Ihnen in Ihre vertraute Umgebung oder besprechen alles Erforderliche in unseren freundlichen Räumlichkeiten.

Sie erreichen uns jederzeit,

Tag & Nacht!

Dokumente für den Bestatter im Trauerfall:



Folgende Dokumente werden

im Trauerfall benötigt:

 

  • Das Familienbuch

falls kein Familienbuch vorhanden ist:

- eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag

- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- die Geburtsurkunde bei Ledigen

  • Personalausweis
  • Rentenanpassungsbescheid 
  • oder die Renten-Nummer bzw. die Werks-Renten-Nummer
  • Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
  • Krankenkassenscheckkarte
  • Originale vonVersicherungspolicen
  • Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen 
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
  • beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde und oder der Geburtsurkunde)
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