Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

Gronemann Bestattungen organisiert und regelt für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen. Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.

 

Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

  • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
  • Die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
  • Die mögliche Aufbahrung Ihres verstorbenen - auch bei Ihnen zu Hause, wenn Sie das wünschen
  • Die Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache
  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den von Ihnen gewünschten Zeitungen
  • Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
  • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen
  • Bestellung von Blumenschmuck beim Floristen Ihrer Wahl
  • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze
  • Die Dekoration des Grabes, auf Wunsch auch die Pflege
  • Die Auslegung einer Kondolenzliste
  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung
  • Die Trauerbegleitung

 

Unsere Mitarbeiter wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie menschlich, kompetent und preisfair - Gronemann Bestattungen

Wir sind für Sie da:

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

+49 208 3 56 50


Anschrift

Gronemann Bestattungen
Muhrenkamp 31
45468 Mülheim an der Ruhr

Nähe katholisches Krankenhaus

 

Telefon
+49 208 3 56 50

 

E-Mail
info@gronemann-bestattungen.de

 

Kontaktieren Sie uns

- jederzeit, egal ob Tag oder Nacht!

Wir sind in schweren Zeiten gerne für Sie da und stehen Ihnen helfend zur Seite.

Auch wenn die Todesursache noch ungeklärt ist, z.B. wenn ein Mensch zu Hause plötzlich verstirbt: Sie haben immer die freie Wahl des Bestatters.

Es kann durchaus sein, dass die Kriminalpolizei erst einmal die Abholung des Verstorbenen durch einen Vertragsbestatter veranlasst, doch das hat keinerlei Einfluss auf ihre freie Bestatterwahl. Sie dürfen dennoch grundsätzlich den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen!

Und nachdem man uns beauftragt hat, kümmern wir uns gerne um alles Erforderliche und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Und auch wenn der Verstorbene im Ausland verstorben sein sollte, können wir alles Nötige veranlassen und uns um die notwendigen Formalitäten und die Überführung kümmern. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk, das die problemlose Durchführung alles Notwendigen ohne Umstände möglich macht.

 

Sie erreichen uns wirklich

rund um die Uhr.

Wir sind gerne jederzeit für Sie da und helfen Ihnen kompetent und fair in schweren Zeiten!


Wir kommen gerne zu Ihnen in Ihre vertraute Umgebung oder besprechen alles Erforderliche in unseren freundlichen Räumlichkeiten.

Sie erreichen uns jederzeit,

Tag & Nacht!

Dokumente für den Bestatter im Trauerfall:



Folgende Dokumente werden

im Trauerfall benötigt:

 

  • Das Familienbuch

falls kein Familienbuch vorhanden ist:

- eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag

- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- die Geburtsurkunde bei Ledigen

  • Personalausweis
  • Rentenanpassungsbescheid 
  • oder die Renten-Nummer bzw. die Werks-Renten-Nummer
  • Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
  • Krankenkassenscheckkarte
  • Originale vonVersicherungspolicen
  • Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen 
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
  • beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde und oder der Geburtsurkunde)
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