Die anonyme Bestattung

Bei den anonymen Gräbern gibt es sowohl anonyme Urnengräber als auch anonyme Erdgräber.

In Mülheim gibt es die anonymen Urnengräber nur auf dem Altstadtfriedhof in Mülheim-Stadtmitte. Dort werden die Urnen ohne Hinweis auf den Verstorbenen beigesetzt. Angehörige dürfen nicht bei der Beisetzung dabei sein und erfahren auch später nicht den genauen Beisetzungsort. Es gibt eine zentrale Ablagestelle für Blumen.

Außerhalb Mülheims gibt es durchaus Friedhöfe, wo die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung möglich ist. Sprechen Sie uns ruhig darauf an - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Auch bei der Erdbestattung gibt es die Möglichkeit, einen Verstorbenen anonym bestatten zu lassen. Hier entfällt die Grabpflege für Angehörige und es gibt auch nicht die Möglichkeit einen Grabstein aufstellen zu lassen oder Blumen zu pflanzen.

Auf vielen Friedhöfen gibt es jedoch eine zentrale Ablagestelle für die anonymen Gräber. Je nach Friedhof und Friedhofssatzung können Angehörige bei der Beisetzung in ein anonymes Grab dabei sein oder auch nicht. Das kommt immer auf die jeweiligen Bedingungen des Friedhofes für diese Grabart an.

Manchmal macht es jedoch durchaus Sinn, sich vor Augen zu führen, warum man anynom beigesetzt werden, bzw. seinen Angehörigen anonym beerdigen lassen möchte. Sehr oft geschieht das, weil man seinen Angehörigen mit der Pflege des eigenen Grabes nicht zur Last fallen möchte, oder weil man selber das Grab seines Verstorbenen, z.B.  aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht pflegen kann. Dabei gibt es mittlerweile sehr wohl Alternativen zur anonymen Bestattung. Auch wenn niemand das Grab regelmäßig pflegen kann, muss man nicht namenlos aus dieser welt gehen.

Gerne beraten wir Sie hier ausführlich, denn es gibt durchaus auch kostengünstige Möglichkeiten, die nicht anonm sind. Zum Beispiel die Teil-Anonymen Gräber. Das sind unter anderem Rasengräber, bei denen man eine Steinplatte mit Namen legen kann, oder auch nicht. Rasengräber gibt es sowohl für Urnen, als auch für Särge. HIer kann man bei der Beisetzung dabei sein und kennt auch die Grablage. Lediglich die Grabpflege entfällt. Darüber hinaus gibt es noch eine große Vielzahl anderer Möglichkeiten (Kolumbarien, Urnenwände, Stelen, Urnengemeinschaftsgräber, Wald- und Baumbestattungen, etc.)

anonyme Grabfelder, Friedhöfe, Gedenkstätte anonyme Grabfelder sind meist schlichte Wiesen auf den Friedhöfen - mal mit zentraler Gedenkstätte und natürlich auf einigen Friedhöfen auch ohne.

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Auch wenn die Todesursache noch ungeklärt ist, z.B. wenn ein Mensch zu Hause plötzlich verstirbt: Sie haben immer die freie Wahl des Bestatters.

Es kann durchaus sein, dass die Kriminalpolizei erst einmal die Abholung des Verstorbenen durch einen Vertragsbestatter veranlasst, doch das hat keinerlei Einfluss auf ihre freie Bestatterwahl. Sie dürfen dennoch grundsätzlich den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen!

Und nachdem man uns beauftragt hat, kümmern wir uns gerne um alles Erforderliche und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Und auch wenn der Verstorbene im Ausland verstorben sein sollte, können wir alles Nötige veranlassen und uns um die notwendigen Formalitäten und die Überführung kümmern. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk, das die problemlose Durchführung alles Notwendigen ohne Umstände möglich macht.

 

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Wir sind gerne jederzeit für Sie da und helfen Ihnen kompetent und fair in schweren Zeiten!


Wir kommen gerne zu Ihnen in Ihre vertraute Umgebung oder besprechen alles Erforderliche in unseren freundlichen Räumlichkeiten.

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Dokumente für den Bestatter im Trauerfall:



Folgende Dokumente werden

im Trauerfall benötigt:

 

  • Das Familienbuch

falls kein Familienbuch vorhanden ist:

- eine Heiratsurkunde mit Geburtseintrag

- eine Sterbeurkunde, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist

- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen

- die Geburtsurkunde bei Ledigen

  • Personalausweis
  • Rentenanpassungsbescheid 
  • oder die Renten-Nummer bzw. die Werks-Renten-Nummer
  • Unterlagen über Pensionen und/ oder betriebliche Altersversorgungen
  • Krankenkassenscheckkarte
  • Originale vonVersicherungspolicen
  • Mitgliedsbücher von Sterbekassen und Nachbarschaftshilfen 
  • Erwerbsurkunde der Grabstelle, wenn vorhanden
  • beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (z.B. der Heiratsurkunde und oder der Geburtsurkunde)
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